Die Regierung hat bedeutende Änderungen am Ministerratsbeschluss (DCM) Nr. 926 vom 29. Dezember 2014 beschlossen und damit die Verfahren zur Privatisierung und Umwandlung von Staatseigentum überarbeitet. Die Änderungen betreffen nahezu jede Phase des Verfahrens – von der Bewertung staatlicher Immobilien und den Verfahrensfristen bis hin zur Behandlung ehemaliger Eigentümer und der Verwaltung von Immobilien, die unverkauft bleiben. Mit den neuen Regelungen sollen Privatisierungsverfahren beschleunigt, die Transparenz erhöht und administrative Verzögerungen reduziert werden. Gleichzeitig werden neue Pflichten für die beteiligten Institutionen und Sachverständigen eingeführt. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Vergütung der Sachverständigen, die mit der Bewertung staatlicher Immobilien beauftragt sind. Nach den neuen Vorschriften gilt: Für Immobilien mit einem Wert von bis zu 10 Millionen Albanischen Lek (ALL) erhält der Gutachter ein Honorar in Höhe von 5 % des Immobilienwertes, mindestens jedoch 100.000 ALL (zzgl. Mehrwertsteuer). Für Immobilien mit einem Wert von über 10 Millionen ALL beträgt das Honorar 4 % des Immobilienwertes, mindestens 500.000 ALL und höchstens 1 Million ALL (zzgl. Mehrwertsteuer). Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass die Vergütung erst ausgezahlt wird, nachdem das Bewertungsgutachten bei den zuständigen Behörden eingereicht und genehmigt wurde. Damit sollen die berufliche Verantwortung und die Qualität der Gutachten gestärkt werden. Die Änderungen betreffen außerdem die Bewertungsmethodik für Immobilien, die nicht in der offiziellen Preiskarte aufgeführt sind. In diesen Fällen gilt: die Bewertung erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Marktwertes; die offizielle Immobilienpreiskarte wird alle sechs Monate von der Agentur für die Behandlung von Eigentumsfragen (ATP) aktualisiert und bestätigt; der Sachverständige trägt die volle Verantwortung für die angewandte Methodik sowie für den endgültig festgelegten Wert. Diese Änderung soll subjektive Auslegungen einschränken und die Glaubwürdigkeit des Bewertungsverfahrens erhöhen. Die Regierung hat die Fristen für die Erstellung von Bewertungsgutachten deutlich verkürzt. Die neuen Höchstfristen lauten: Gebäude und Industrieanlagen: Verkürzung von 60 auf 30 Tage; Maschinen, Ausrüstungen und Fahrzeuge: unverändert 20 Tage. Mit den kürzeren Fristen sollen Verzögerungen vermieden werden, die bisher häufig die Versteigerung staatlicher Immobilien behindert haben. Der Beschluss erweitert die Verantwortung für die Verwaltung der finanziellen Verpflichtungen von Unternehmen, die privatisiert werden. Neben den Unternehmensleitern tragen künftig auch folgende Personen Verantwortung: Verwalter; Liquidatoren staatlicher Unternehmen und Aktiengesellschaften. Außerdem wird das Vergütungssystem für Personen geändert, die nach der Privatisierung für den Einzug offener Forderungen zuständig sind. Ihre Vergütung wird künftig an die Gehälter des jeweiligen Unternehmens und nicht mehr an die der lokalen Verwaltung gekoppelt. Eine weitere bedeutende Änderung ist die Stärkung der Rolle der Agentur für die Behandlung von Eigentumsfragen (ATP). Bevor eine Immobilie versteigert werden kann, ist künftig eine verpflichtende Prüfung durch die ATP erforderlich, um festzustellen, ob Eigentumsansprüche oder laufende Restitutionsverfahren bestehen. Dieser Mechanismus soll Rechtsstreitigkeiten verhindern und den Verkauf von Immobilien ausschließen, die Gegenstand von Rückgabe- oder Entschädigungsverfahren sein könnten. Der Beschluss enthält mehrere Änderungen, die sich unmittelbar auf ehemalige Eigentümer auswirken. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören: Bekanntmachungen werden nicht mehr ausschließlich in Papierform veröffentlicht, sondern zusätzlich auf der offiziellen Website des zuständigen Ministeriums sowie im Amtsblatt für öffentliche Bekanntmachungen; die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen durch ehemalige Eigentümer wird von 30 auf 15 Tage verkürzt; die Prüfung der Unterlagen wird bei der für den Immobilienverkauf zuständigen Stelle gebündelt, wodurch aufwendige Verfahren zwischen verschiedenen Behörden entfallen. Diese Änderungen sollen den Prozess beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts für ehemalige Eigentümer – auch bei staatlichen Unternehmen, die sich in Liquidation befinden. Bislang nahmen ehemalige Eigentümer unter denselben Bedingungen wie alle anderen Bieter an Auktionen teil. Nach den neuen Regelungen erhalten sie ihr Vorkaufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Rückgabe und Entschädigung von Eigentum zurück. Diese Änderung wird als wichtiger Schritt zum Schutz der Interessen ehemaliger Eigentümer angesehen. Auch für Immobilien, die nicht verkauft werden können, wurden neue Regelungen eingeführt. Wenn eine Immobilie: mindestens dreimal versteigert wurde; und innerhalb von zwölf Monaten keinen Käufer findet, wird sie der Agentur für die Behandlung von Eigentumsfragen (ATP) vorgeschlagen, um in den Fonds für die Naturalentschädigung ehemaliger Eigentümer aufgenommen zu werden. Dieser Mechanismus soll verhindern, dass unverkaufte Immobilien über Jahre hinweg ungenutzt bleiben, und sie stattdessen für den Entschädigungsprozess nutzbar machen. Mit dem neuen Änderungspaket sollen die Verfahren zur Privatisierung von Staatseigentum modernisiert werden, indem Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit miteinander kombiniert werden. Einerseits sollen kürzere Fristen und vereinfachte Verfahren die Privatisierungen beschleunigen. Andererseits sollen die gestärkte Rolle der Agentur für die Behandlung von Eigentumsfragen, die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts für ehemalige Eigentümer sowie die höhere Verantwortung der Bewertungssachverständigen zu einem verlässlicheren Verfahren mit weniger Rechtsstreitigkeiten führen. Werden die Änderungen wirksam umgesetzt, könnten sie nicht nur die Verwaltung staatlicher Immobilien verbessern, sondern auch die Rechtssicherheit stärken und die Effizienz des Immobilienmarktes in Albanien erhöhen.Höhere Vergütung für Bewertungsgutachter
Immobilienbewertungen werden stärker am Marktwert orientiert
Schnellere Privatisierungsverfahren erwartet
Mehr Verantwortung für die Verwalter staatlicher Unternehmen
Die Agentur für die Behandlung von Eigentumsfragen (ATP) erhält eine stärkere Rolle
Vereinfachte Verfahren für ehemalige Eigentümer
Vorkaufsrecht wird wieder eingeführt
Nicht verkaufte Immobilien werden für die Naturalentschädigung genutzt
Welche Auswirkungen werden erwartet?